Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfsbedingungen
(AGB)

AGB Seitz Normteile GmbH (PDF)

 

 


Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen der Seitz Normteile GmbH (AGB) 
§1 
Geltung der Geschäftsbedingungen 
Lieferungen erfolgen ausschließlich nach den AGB der Seitz Normteile GmbH, Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, 
wenn diese schriftlich von Seitz Normteile GmbH. bestätigt worden sind. 
Individuelle Vereinbarungen mit einem Kunden setzen die AGB außer Kraft. 
§2 
Liefertermin/Lieferfrist (künftig Lieferzeit genannt), Lieferverzug 
Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Die Einhaltung 
einer verbindlichen Lieferzeit setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen mit dem Besteller geklärt sind 
und der Besteller alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbracht hat. Hierzu gehört auch die Leistung einer vereinbarten 
Anzahlung/Vorauszahlung. Kommt der Besteller dieser Mitwirkungsverpflichtung nicht nach, so verlängert sich die Lieferzeit 
angemessen. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass wir selbst von unseren Zulieferern richtig und rechtzeitig beliefert 
werden. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb 
unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn die 
Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Wir werden dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände 
baldmöglichst mitteilen. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines 
bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das 
Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Kommen wir in Verzug und erwächst hieraus dem Besteller ein 
Schaden, so ist er berechtigt eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der 
Verspätung 0,5%, insgesamt aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung 
nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. 
§3 
Gefahrenübergang 
Sobald die Ware das Hauptlager oder eines der Auslieferungslager verlassen hat, geht die Gefahr der Lieferung auf den 
Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen. 
§4 
Preise 
Preise werden auf Basis der jeweils gültigen Preislisten berechnet, für Sonderleistungen gelten die schriftlich vereinbarten 
Preise. 
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die jeweiligen Preise ab Auslieferungslager der Seitz Normteile GmbH 
Mehrwertsteuer, Porto Verpackung und Warenwertversicherungen sind nicht im Preis enthalten. 
Transport- und Verpackungskosten werden im Umfang der Selbstkosten berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen 
bestehen. 
Nicht voraussehbare Mehraufwendungen bei Sonderleistungen werden nach Aufwand berechnet. 
§5 
Zahlungsbedingungen 
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto und innerhalb von 30 Tagen netto ohne 
Abzug zahlbar. Diese Regelung gilt auch für Teillieferungen. 
§6 
Gewährleistung 
Seitz Normteile GmbH haftet nur in der nachfolgend beschriebenen Art und Weise. Eine Gewährleistung darüber hinaus ist 
ausgeschlossen. 
Seitz Normteile GmbH haftet nicht für Mängel, wenn diese auf das Verhalten von Dritten zurückzuführen sind, welche nicht von 
Seitz Normteile GmbH beauftragt worden sind. Dies gilt insbesondere auch für fehlerhaften Einbau oder Bedienung von 
Einzelteilen, Baugruppen und Anlagen sowie für die Zweckentfremdung von Produkten. 
- Der Kunde hat die von Seitz Normteile GmbH gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Maß- oder 
Mengenabweichungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nachvollziehbar schriftlich anzuzeigen. Das Gleiche 
gilt für verdeckte Mängel nach deren Entdeckung. Bei verspäteter Mängelrüge wird Seitz Normteile GmbH von der 
Gewährleistung frei. 
- Seitz Normteile GmbH leistet nach eigenem Ermessen Ersatz oder Nachlieferung, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung 
endgültig fehlschlägt, kann der Kunde Minderung oder Wandlung verlangen. 
- Seitz Normteile GmbH haftet nicht für Mängelfolgeschäden, es sei denn, es kann arglistiges Verschweigen oder das Fehlen 
einer zugesicherten Eigenschaft, die maßgeblich zur Abwendung dieses Schadens ist, nachgewiesen werden. 
§7 
Sonstige Haftung 
- Seitz Normteile GmbH haftet allgemein nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Inhaber oder leitender Angestellter. 
- Andere zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von dieser Regelung unberührt. 

§8 
Eigentumsvorbehalt 
- Seitz Normteile GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor, bis sämtliche Forderungen einschließlich 
Nebenforderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zu Seitz Normteile GmbH vollständig beglichen sind. 
- Der Kunde ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Teile weiterzuveräußern. Er tritt Seitz Normteile GmbH bereits 
jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der 
an die Seitz Normteile GmbH abgetretenen Forderungen berechtigt. Seitz Normteile GmbH verpflichtet sich, derartige 
Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. 
- Die Rücknahme unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware durch Seitz Normteile GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. 
§9 
Vertragsänderungen 
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung 
durch Seitz Normteile GmbH 
§10 
Schlussbestimmungen 
- Für Lieferungen und Leistungen der Seitz Normteile GmbH gilt deutsches bzw. europäisches Recht. Die Anwendung USamerikanischer Rechtsvorschriften wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Firmensitz der Seitz Normteile GmbH - Sofern eine oder mehrere der vorgenannten 
Klauseln unwirksam sein sollte, behalten die übrigen Klauseln ihre Wirksamkeit. 
- Im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeicherte Kundendaten werden ausschließlich für die jeweilige Geschäftsabwicklung 
verwendet. 
Stand August 2026
 

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